Als Onlinehändler kommt man zumindest um die Frage an sich nicht herum. Denn prinzipiell sollte man schon alle möglichen Vertriebswege zur Gewinnmaximierung nutzen.

Wie die Juristen es so gerne tun, kann man die oben gestellte Frage nur folgendermaßen beantworten: Kommt darauf an.
Als Groß- und Einzelhändler beobachte ich natürlich ständig die verfügbaren Absatzmärkte. Und da viel mir ein Angebot auf, bei dem Renegade Hoofboots bei Ebay angeboten wurden. Und zwar zu einem deutlich höheren Preis als den, den wir für das gleiche Produkt verlangen. In unserem Onlineshop bieten wir diese Hufschuhe für 190 € inklusive Versandkosten an. Der Händler bei Ebay wollte inklusive Versandkosten etwas über 220 € für das gleiche Produkt haben.

Bei mir als Händler läuteten da natürlich sofort die Alarmglocken. Denn mal eben bei Ebay als Gewerbetreibender anmelden und die Hufschuhe 30 € günstiger anzubieten als der Mitbewerber schien mir schon sinnvoll. Aber da habe ich die Rechnung ohne Ebay gemacht. Denn wenn man sich mal die monatlichen Grundgebühren für Gewerbetreibende sowie die umsatzabhängigen Verkaufsgebühren zusammenrechnet, hätte ich die Renegades ebenfalls für 220 € anbieten müssen. Zu diesem Preis ist das Produkt allerdings im Grunde (zumindest im Internethandel) nicht zu verkaufen. Insofern kann ich mir die Mühe sparen, wenn ich sowieso keinen zusätzlichen Umsatz generiere. Im Gegenteil. Denn die monatliche Grundgebühr fällt ja auf jeden Fall an. Meiner Ansicht nach wäre das Ganze für uns zu einem Zuschussgeschäft geworden.

Da es aber viele gewerbsmäßige Verkäufer bei Ebay gibt stellt sich doch die Frage, welche Vorteile diese Anbieter vom Ebay-Shop haben bzw. sich versprechen.
Der offenkundige Vorteil liegt natürlich in der kostenlosen Werbung. Denn man braucht ja nur geschickt auf den Namen seines Onlineshops hinweisen und schon hat man die meisten Interessenten von Ebay auf seinen Shop umgeleitet. Umgeleitet heißt aber noch lange nicht auch verkauft. Denn gerade im Internethandel vergleichen die Kunden die Preise sehr genau. Es reicht also nicht die Kunden einfach nur auf die Shopseite zu leiten. Der Kunde ist ja nicht dumm und wird sicherlich die aktuellen Preise über eine Suchmaschine in Erfahrung bringen. Und kostenlos ist diese Werbung ja auch nicht. Denn zumindest die monatliche Grundgebühr fällt regelmäßig an.

Interessant ist ein Ebay-Shop sicherlich für den Massenmarkt. Ich denke da an den Anbieter, der zu unschlagbaren Preisen Xenon-Brenner anbot. Wenn man Artikel wirklich zu Spottpreisen verramschen kann, dann macht es die Masse. Und dann ist auch die monatliche Grundgebühr egal. Vorausgesetzt, die zu vertreibenden Artikel werden selten bis gar nicht umgetauscht oder zurück gegeben.

Sofern Sie also einen Ebay-Shop planen sollten Sie den berühmten „spitzen Bleistift“ benutzen und ein Taschenrechner kann sicherlich auch nicht schaden. 😉