Um in Deutschland als Rechtsanwalt tätig zu werden, bedarf es der Ausbildung inklusive aller abschließenden Examen zum Volljuristen und damit der Befähigung zum Richteramt. Ausnahmen hiervon bilden laut Einigungsvertrag nur die Diplomjuristen der DDR. Des Weiteren muss der Anwalt durch die örtlichen Anwaltskammer zugelassen und bei Gericht in der Rechtsanwaltsliste eingetragen sein und über eine Berufshaftpflichtversicherung in Höhe von mindestens 250.000,- € pro Fall verfügen. Vor der Rechtsanwaltskammer legen Anwälte einen Diensteid ab, in welchem sie sich verpflichten, die verfassungsmäßige Ordnung zu wahren und ihre Anwaltspflichten gewissenhaft zu erfüllen.

Das anwaltliche Berufsrecht ist durch die Bundesrechtsanwaltsordnung und das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz geregelt. Letzteres sieht durchaus eine freie Aushandlung der Vergütung zwischen Anwalt und Mandant zum Beispiel auf der Basis von Stundensätzen vor, allerdings kaum ein Erfolgshonorar als Streitanteilsvergütung wie zum Beispiel in den USA. In Deutschland war die Erfolgsvergütung lange Zeit verboten. Nach Maßgabe des Bundesverfassungsgerichtes musste der Gesetzgeber jedoch diese Regelung neu verhandeln, und seit 01.07.2008 ist nun eine erfolgsabhängige Vergütung des Anwaltes möglich, wenn dem Mandanten anders die Verfolgung seiner Rechte nicht möglich ist. Die Aushandlung solcher Vergütungen dürfte jedoch auf absehbare Zeit die Ausnahme bleiben.

Etwa 22,3% aller Rechtsanwälte in Deutschland sind Fachanwälte. Diese Erlaubnis wird von der zuständigen Rechtsanwaltskammer an Anwälte verliehen, die über besondere theoretische und praktische Erfahrungen auf einem Gebiet verfügen. Die Fachgebiete hierfür sind vielfältig und reichen vom Agrar-über das Arbeits-und Gesellschafts-bis zum Verwaltungsrecht (insgesamt 24 Fachgebiete).

Der Rechtsanwalt, dessen Berufsbild auf einer langen Historie basiert, wird durch die deutsche Rechtsordnung als unabhängiges Organ der Rechtspflege gesehen, dem Richter und Staatsanwalt gleich geordnet und der Rechtsordnung ebenso wie seinem Mandanten verpflichtet. Dennoch ist das Verhältnis zwischen Anwalt und Mandant verfassungsrechtlich geschützt, der Anwalt hat sowohl eine Schweigepflicht als auch ein Aussageverweigerungsrecht gegenüber Gerichten, Staatsanwaltschaft und Polizei. Seine Akten dürfen weder durchgesehen noch beschlagnahmt werden. Gegenüber dem Mandanten ist der Anwalt dazu verpflichtet, ihn über alle Prozessrisiken aufzuklären, und er hat die Pflicht, über alle den übernommenen Fall betreffenden Gesetze und die aktuelle Rechtsprechung informiert zu sein.

Diesen Weg hat zum Beispiel Wolfgang Frisch aus Kaiserslautern eingeschlagen (hier zum Anwalt aus Kaiserslautern).

Kontaktdaten:
Rechtsanwalt Wolfgang Frisch
Rummelstr. 12
67655 Kaiserslautern
Telefon: 0631/66006
Telefax: 0631/66755