So, jetzt zum nächsten Beitrag. Hier hat ein junger Mann (24 Jahre alt) seine schwangere Exfreundin (22) hinterrücks im Hausflur erstochen. Grund war die Schwangerschaft. Er wollte das Kind nicht, Sie wollte das Kind.
Der Staatsanwalt forderte zu Recht eine lebenslange Haftstrafe für den Täter. Die Todesstrafe gibt es ja leider hier in Deutschland nicht. Da wo der Täter herkommt (Afghanistan) wäre er mit einer Freiheitsstrafe nicht weggekommen. Obwohl, was man so aus Afghanistan so hört, …………….
Wie auch immer jetzt kommen mal wieder unsere gut bezahlten Richter ins Spiel. Die meinten nämlich dem jungen Mann müsse man auf Grund seiner Herkunft mildernde Umstände einräumen. Somit gibt es dann eben nur 15 Jahre. Und das in Deutschland niemand mehr seine Strafe komplett absitzen muss ist ja wohl auch bekannt. D.h. er kommt wahrscheinlich schon früher raus.
Die Staatsanwaltschaft beabsichtigt Revision einzulegen. Finde ich richtig. Statt mildernder Umstände sollte man solch einem Täter noch eine härtere Strafe auferlegen. Mord ist Mord und wer aus niederen Beweggründen (kulturelle oder religiöse Gründe) mordet der sollte die ganze Härte des Gesetzes erfahren.