Ach im Internet ließt man ja manchmal recht tolle Dinge. Zum Beispiel lass ich auf t3n.de den Beitrag einer Frau Ortmann, in dem Sie auf ein aktuelles Urteil hinwies. Leider hat die Dame das Urteil nicht näher dargelegt, so dass es schwierig ist sich ein objektives Bild zu machen.
Kern der Beitrags war die Tatsache, dass Onlinehändler innerhalb einer Stunde auf Anfragen per E-Mail reagieren müssen, sofern Sie keine Telefonnummer im Impressum angegeben haben. Ich setzte im Folgenden einfach mal voraus, dass die Informationen der Dame korrekt und richtig sind.
Als Betreiber eines seriösen Onlineshops (spezialisiert auf Hufschuhe und Hufpflegeprodukte) ist bei uns beides selbstverständlich. Natürlich haben wir (nicht nur im Impressum) unsere geschäftliche Telefonnummer angegeben. Und auf E-Mails reagieren wir sofort bzw. wenn andere Terminarbeiten vorgehen sobald wie möglich. Bei speziellen Anfragen kann es sein, dass wir uns erst Sachkundig machen müssen. Trotzdem werden bei uns E-Mails spätestens innerhalb von 24 Stunden beantwortet.
Leider ist dies nicht bei allen Onlinehändlern so. Denn auch wir und unsere Mitarbeiter sind Kunden anderer Onlineshops. Und da erlebt man einiges und kann auch schon mal auf eine Antwort warten. Zum Beispiel bei tickets.de fast eine Woche und dann erst nach Rückfrage unsererseits. Andere Händler (zum Beispiel ein Händler für KFZ-Zubehör) reagieren erst einmal gar nicht auf E-Mails, so dass man gezwungen ist nach ein paar Tagen telefonisch nachzufragen. Oder der Onlinehändler ist der deutschen Sprache nicht mächtig. Dann geht das Rätselraten los, was denn wohl mit der Mail gemeint ist.
Und daran wird wahrscheinlich auch das oben genannte Urteil wenig ändern. Schwarze Schafe gibt es überall. Und wenn man als Kunde an solch einen (Online-)Händler gerät kann man sich selber nur viel Glück wünschen und den Händler NICHT weiterempfehlen.
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