Diese etwas abstrus anmutende Überschrift las ich gerade bei der Onlineausgabe der Bild. Ich habe den Artikel zwar nicht gelesen (bei Bild kann man eigentlich nur die Überschriften lesen – für weitere Informationen bei interessanten Themen suche ich mir lieber glaubwürdigere Seiten) aber es ging offensichtlich um Gaffer. Das ist wirklich keine schöne Entwicklung in unserer Gesellschaft. Aber wegen des Gaffens die Fahrerlaubnis entziehen ist doch etwas weit gegriffen.
Aber beim Lesen der Überschrift kam mir eine spontane Idee. Seit einiger Zeit kommen doch immer wieder mal Gruppen zusammen die sich im Straßenverkehr vollkommen daneben benehmen und rücksichtslos andere Menschen gefährden. Ja, Sie haben richtig geraten. Ich habe die moslemischen Hochzeiten im Blick. Mal eben den kompletten Verkehr (am besten noch auf der Autobahn) zu stoppen um „irgendwelche lustigen“ Dönekens zu machen ist doch wohl genauso verwerfenswert oder sogar deutlich schlimmer.
Und da viel mir ein, dass es doch im Straßenverkehrsrecht die Möglichkeit gibt jemanden die Fahrerlaubnis zu entziehen, wenn er geistig nicht in der Lage ist am Straßenverkehr teil zu nehmen. Warum nutzt unser Rechtssystem das nicht konsequent? Wenn den ersten Hochzeitsgästen der Führerschein auf Dauer entzogen wird weil Sie nicht die nötige Eignung haben am Straßenverkehr teil zu nehmen wird sich da sicherlich schnell was zum Guten ändern. Wie so oft in unserem Lande: Wir haben die Möglichkeiten aber die werden nicht genutzt. Statt dessen wird lieber irgendein Untersuchungsausschuss gebildet.