Als unbedarfter Bürger werden mir die Erstattungsregeln der gesetzlichen Krankenkassen (ach Entschuldigung, die heißen ja jetzt alle Gesundheitskassen) zeitlebens ein Mysterium sein. Ein guter Freund von mir ist letztens Vater geworden. Neben all der Freude und dem Spaß, den er mit seinem Familienzuwachs hat, hat er leider auch ein paar kleine Sorgen. Die kleine Lena (Name natürlich geändert) hat nämlich einen kleinen Blutschwamm. Solch ein Hämangiom ist ein embryonaler Tumor, der meist bei der Geburt noch sehr klein ist. Im Laufe der ersten Lebensjahre kann der Blutschwamm dann allerdings recht schnell an Größe zulegen. Wie Sie auf dem Foto sehen, ist es bereits jetzt schon relativ groß.
Ich kann mich noch gut erinnern, dass zu meiner Kindheit (ich bin Bj. 1960) viele Kinder mit solch einem Blutschwamm „gestraft“ waren. Insbesondere wenn der Blutschwamm zu sehen war, zum Beispiel im Gesicht. Einer meiner Nachbarn hat bis heute im Gesicht einen solchen Tumor.
Aber mittlerweile sind wir ja im 21. Jahrhundert und da dürfte so etwas doch eigentlich kein Problem mehr sein. Wenn Sie ebenfalls dieser Meinung sind, muss ich Sie hier eines besseren belehren. Denn die zuständige Krankenkasse weigert sich schlicht und ergreifend die Kosten für eine Lasertherapie zu übernehmen.
Natürlich kann man sich jetzt auf den Standpunkt stellen, dass solch ein Hämangiom keine gesundheitliche Einschränkung ist. Aber ich persönlich bin der Meinung bei Kindern und insbesondere bei Säuglingen sollte man schon andere Maßstäbe anlegen. Zumal die Wahrscheinlichkeit, dass der Tumor von alleine verschwindet, sehr gering ist. Da sollte doch die Gesundheitskasse lieber frühzeitig das Problem beseitigen und froh sein, dass die Eltern so verantwortungsbewusst sind und sich bereits jetzt um solche Probleme kümmern.
Leider ist dies nur die Meinung des einfachen Bürgers von der Straße. Würde mich mal interessieren, wie die Sachbearbeiter entscheiden würden, wenn es das eigene Kind wäre.
Und die gesetzlichen Krankenkassen dürfen Angesicht solch einer schlechten Versorgung der eigenen Mitglieder nicht darüber wundern, dass viele gesetzlich Versicherte (sobald sie die Möglichkeit haben) sich bei einer privaten Krankenversicherung über Alternativen informieren.