Gestern sprach ein Moderator von 1live (Regionalsender im Ruhrgebiet) mit einer jungen Frau kurz über Frauenquoten im Berufsleben. Als ehemaliger Leiter eines Bewerbungszentrums und Mitarbeiter verschiedener Unternehmensberatungen war ich früher mit dieser Problematik befaßt und drehte das Radio mal lauter um zu hören, worum es denn genau im Gespräch geht.

Und zwar war die junge (hatte zumindest eine junge Stimme) Dame überzeugt vom Sinn der Frauenquoten. Im Gegensatz zum Moderator, der die wohl allgemein bekannten Negativpunkte vorbrachte. So weit so gut und im Grunde keine neuen Informationen.

Im Laufe des Gespräches wurde dann aber die Möglichkeit von anonymisierten Bewerbungen hervorgehoben. Damit ist gemeint, dass in den Bewerbungen persönliche Angaben wie zum Beispiel das Geschlecht nicht mehr angegeben werden. Es sollte dann wirklich nur noch auf die fachliche Qualifikation, Berufserfahrung, usw. geachtet werden. Es wurde sogar vorgeschlagen das Foto wegzulassen.

Dieses System der Anonymbewerbung hört sich

auf den ersten Blick ja wirklich toll an. Aber ist das überhaupt in der Praxis durchführbar? Ich denke, dass viele Unternehmen solche Bewerbungen als vollkommen nutzlos ansehen. Nehmen wir das Geschlecht. Wenn ein Unternehmen (aus welchen Gründen auch immer) für eine bestimmte Stelle ein bestimmtes Geschlecht bevorzugt kann man dagegen doch nichts sagen. Ist doch Sache jedes einzelnen Chefs wen er einstellt. Und mir fallen auch sofort einige Beispiele ein. Zum Beispiel die Boutique für Mollige. Die werden wahrscheinlich kein Magermodell als Verkäuferin einstellen. Und in der Abteilung Damenunterwäsche ist man als Mann für den Verkauf auch nicht unbedingt geeignet. Oder denken Sie einfach mal allgemein an Kundenkontakte. Diese Mitarbeiter präsentieren das Unternehmen nach Außen. Da ist nicht nur das Benehmen sondern auch das Aussehen wichtig. Und unter Umständen auch das Geschlecht.

Lange Rede – kurzer Sinn: Wer die Musik bezahlt darf sie auch bestellen. Ein Unternehmen darf immer noch einstellen wen es braucht und wen es will (obwohl der Gesetzgeber ja bereits versucht dieses Recht einzugrenzen). Und da muss man sich bezüglich der Bewerbungen an den Vorstellungen und Wünschen des potentiellen Arbeitgebers halten.