Immer wieder kommt es zu Diskussionen, ob man seinen Hund frei laufen lassen darf. Ich bin kein Jurist und insofern dürfen die weiteren Ausführungen natürlich nicht als Rechtsberatung oder ähnliches angesehen werden. Im Zweifelsfalle ist es sicherlich angeraten, einen Rechtsanwalt zu Rate zu ziehen.
Die Materie ist für einen juristischen Laien aber auch mehr als undurchsichtig. Ich bin in NRW wohnhaft und habe mir daher erst einmal das Landeshundegesetz NRW zu Gemüte geführt. Schon im § 2 geht es ans Eingemachte. Da wird nämlich detailliert erläutert, wo ein Hund angeleint sein muss. Namentlich genannt werden Fußgängerzonen und Haupteinkaufsbereiche sowie Örtlichkeiten mit vergleichbaren Verkehr. Das leuchtet mir soweit ein, dass man seinen Hund in der Fußgängerzone nicht frei laufen lässt. Auch für den besterzogensten Hund gibt es da einfach zu viele Ablenkungen. Und die Tretminen (Hundehaufen) sind sowieso schon überall verteilt, weil mancher Hundehalter leider meint, seine Hinterlassenschaften mache schon jemand anderes weg. Bei frei laufenden Hunden kann das nur noch schlimmer werden.
Weiter geht es im Gesetzestext mit umfriedeten Anlagen einschließlich Kinderspielplätze. Auch das leuchtet mir unmittelbar ein. Ein Grundstück (und sei es eine öffentliche Anlage) welches umzäunt ist sollte man meiden. Denn die Umzäunung hat sicherlich einen Grund (wahrscheinlich den, dass unbefugte Betreten zu vermeiden). Und auf dem Spielplatz sollte man seinen Hund zur Sicherheit auch lieber anleinen. Unser Bronco ist eine Seele von Hund, liebevoll und rücksichtsvoll im Umgang mit Welpen und Menschenkindern. Trotzdem würde ich in nie unbeaufsichtigt mit Kindern spielen lassen. Und Freilauf auf dem Spielplatz wäre mir einfach zu viel Ablenkung für Hund und insbesondere Mensch. Wer weiß, was ich da an „Kleinigkeiten“ übersehe, die meinem Hund Probleme verursachen.
Die nächsten beiden Punkte befassen sich mit Menschenansammlungen und öffentliche Gebäude. Da kann man sicherlich nichts gegen sagen, in beiden Fällen würde ich meinen Hund schon aus eigenem Interesse anleinen. Das ist doch wirklich kein Problem.
Soooo, was heißt das jetzt für uns Hundehalter? In der Stadt sieht es mit dem Freilauf nicht ganz so rosig aus. Allerdings finde ich, innerstädtisch müssen Hunde auch nicht unbedingt frei laufen. Soweit wie ich das sehe, kann man seinen Hund im Grunde laufen lassen, wenn wenig Publikumsverkehr besteht. Das deckt sich mit dem alten Sprichwort: Wo kein Kläger, da kein Richter. Auf gut deutsch: Wenn sich keiner beschwert braucht man auch keine Leine. Ausgenommen natürlich die oben genannten festen Plätze wie zum Beispiel der Kinderspielplatz.
Aber jetzt mal zu den Örtlichkeiten, die für uns Hundehalter für den Freilauf viel wichtiger sind. Nämlich Feld und Wald. Hierzu habe ich im Internet das Bayrische Jagdgesetz gefunden. Dort kann man im Art. 44 nachlesen, dass man seinen Hund nicht unbeaufsichtigt im Wald frei laufen lassen darf. Unbeaufsichtigt??? Unbeaufsichtigt ist ja dann wohl nur ein ausgesetzter oder ausgebückster Hund. Denn der typische Freiläufer wird ja in der Regel von Frauchen oder Herrchen begleitet und ist insofern ja beaufsichtigt.
Aber da gibt es ja noch die Wilderei. Wenn Sie Ihren Hund Wild hetzen lassen und nichts unternehmen, sind sie ein Wilderer. Anders sieht es aus, wenn Ihr Hund normalerweise abrufbar ist, und nur ausnahmsweise dem Wild hinterherstellt. Dann handelt es sich nicht um Wildfrevel. Aber worüber reden wir hier eigentlich? Wer einen Hund hat, der einen ausgeprägten Jagdinstinkt hat, der muss eben auf Freilauf verzichten. Das tut mir persönlich ja sehr leid für die Betroffenen, aber versteht sich doch aus Gründen der gegenseitigen Rücksichtnahme doch von selbst. Zum Glück hat unser Bronco Hütehunde als Vorfahren und ist am Jagen gar nicht interessiert. Aber ich habe schon viele Leute im Wald getroffen, die Ihrem Hund den Freilauf verwehren, da der Jagdinstinkt einfach zu groß ist.
Hoffentlich habe ich Sie mit meinen Ausführungen nicht noch mehr verwirrt. Auf drei Aspekte möchte ich aber unbedingt noch hinweisen.
Der Jäger darf wildernde Hunde und Katzen töten. Sie sollten also auch im Eigeninteresse darauf achten, dass Ihr Hund kein Wild jagt.
Hundehalter sind doch tierlieb, oder? Natürlich, sonst hätten Sie sich doch keinen Hund zugelegt. Diese Tierliebe sollte sich aber auch auf andere Tiere erstrecken. Haben Sie doch einfach mal Mitleid mit dem Reh oder Hasen, der da einfach aus Lust und Laune durch den Wald gejagt wird und Todesangst hat. Das kann man doch dem Wild ersparen indem man seinen „Jagdhund“ an die Leine nimmt.
Für bestimmte Hunderassen gibt es u.U. noch besondere Vorschriften. Wer also einen Hund besitzt, der unter die Rubrik Kampfhund fällt, der sollte sich diesbezüglich noch genauer informieren.