Seit der Gesundheitsreform werden Leistungen von den gesetzlichen Krankenkassen nicht, oder nur noch im eingeschränkten Maße bezahlt. Dies macht sich auch bei der Zahnbehandlung bemerkbar. Teure Behandlungen werden nicht mehr übernommen, Zahnersatz nur mit einem geringen Betrag bezuschusst. Der Eigenanteil, den Patienten zahlen sollen, ist für sie nicht mehr tragbar, so dass die Versorgung der Zähne nicht mehr gewährleistet ist.
Diese finanzielle Lücke kann durch eine Zahnzusatzversicherung ausgeglichen werden. Durch einen angemessenen Beitrag ist es wieder möglich, Zahnbehandlungen in Anspruch zu nehmen, die ansonsten sehr kostenintensiv sind. Beispiele dafür sind Parondotosebehandlungen und Wurzelbehandlungen. Es kann auf Füllungen aus Amalgam verzichtet werden, da auch Kunststofffüllungen bezahlt werden. Inlays nach Kariesbehandlung erstattet die Zusatzversicherung ebenfalls.
Beim Zahnersatz werden die Kürzungen der gesetzlichen Krankenkassen besonders deutlich. Für eine Zahnprothese müssen oft mehrere tausend Euro dazu gezahlt werde. Zahnärzte bieten ihren Patienten an, die Summe über deren Hausbank zu finanzieren. Am Ende bleibt aber jeder staatlich Versicherte auf die Kosten sitzen, wenn er keine Zusatzversicherung abgeschlossen hat.
Leistungen für die Kieferorthopädie werden nur dann von der gesetzlichen Krankenversicherungen übernommen, wenn der Befund schwerwiegend ist. Die Zahnzusatzversicherung zahlt dagegen bei jeder Notwendigkeit.
Versicherungen bieten unterschiedliche Tarife an. Einige Zusatztarife berücksichtigen die Absicherung für Zahnersatz, Inlays und Implantate, andere sichern auch Prothesen, Brücken, Kronen und Stiftzähne ab. Einige Zusatzversicherungen zahlen für neue Behandlungsmethoden, wie die Behandlung mit der neuen Lasertechnologie.
Vor Abschluss einer Zusatzversicherung lohnt sich ein Preisvergleich bei den unterschiedlichen Versicherungsanbietern. Je jünger der Versicherungsnehmer ist, um so kostengünstiger ist der Beitrag. Auch muss eine gewisse Wartezeit bis zur ersten Inanspruchnahme der Versicherung berücksichtigt werden.